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BVerwG, 10.08.1994 - 8 B 136.94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Revisionszulassung - Sämtliche zu einer Wohnung gehörenden Räume (hier Windfang) gehören ungeachtet ihrer tatsächlichen Nutzung zur Wohnfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 10.05.1994 - 4 UE 1202/91
- BVerwG, 10.08.1994 - 8 B 136.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 116.83
Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Wirtschaftsräume und …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 8 B 136.94
Bei der Beurteilung des Klagebegehrens ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon auszugehen, daß sämtliche ausschließlich zu einer Wohnung gehörenden Räume ohne Rücksicht darauf, wie diese genutzt werden, Wohnräume mit Wohnfläche sind (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 116.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 42 S. 45 m.w.N.).Namentlich zählt auch ein hinter der Haustür liegender Windfang zur Wohnung (vgl. Urteil vom 29. November 1985, a.a.O. S. 47).